Steuertermin

Der Steuertermin gibt das Datum an, bis zu welchem Steuerzahlungen beziehungsweise Steuervorauszahlungen beim Finanzamt eingegangen sein müssen. Während die Lohnsteuer direkt vom Arbeitsentgelt bei dessen Auszahlung abgezogen wird, bestehen für die Steuervorauszahlungen zur Einkommensteuer der Selbstständigen vierteljährliche Steuertermine. Auch für die meisten anderen Steuerarten wurden in Deutschland vierteljährliche Termine zur Steuerzahlung festgelegt. Der Steuerpflichtige verwirkt auch ohne Mahnung einen Verzug, wenn er die fälligen Steuern beziehungsweise Steuervorauszahlungen nicht fristgerecht abführt; in Ausnahmefällen kann mit dem Finanzamt jedoch eine spätere Zahlung vereinbar werden. Die Festlegung unterschiedlicher Steuertermine für verschiedene Steuerarten dient auch der Vereinfachung der Verwaltungsabläufe in Finanzämtern.

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