Steuerveranlagung

Die Steuerveranlagung bezeichnet in der Steuertheorie die Zusammenführung des steuerlichen Ermittlungsverfahrens mit dem Festsetzungsverfahren der konkreten Steuerschuld eines Steuerpflichtigen. Teilweise können Steuerpflichtige das anzuwendende Verfahren der Steuerveranlagung wählen, so besteht bei Ehepaaren die Möglichkeit der üblichen gemeinsamen ebenso wie das Wahlrecht zur getrennten Steuerveranlagung; für das Jahr der Eheschließung existiert zusätzlich ein besonderes Veranlagungsverfahren. Die getrennte Steuerveranlagung von Eheleuten kann vom Finanzamt jedoch verweigert werden, wenn sich das Paar für die Steuerklassenkombination III und V entschieden hat, da diese Entscheidung grundsätzlich den Willen zur gemeinsamen Veranlagung ausdrückt. Verwaltungsrechtlich geht dem Erlass des Steuerbescheides der Abschluss der Steuerveranlagung voraus.

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