Stiftung

Eine Stiftung dient dem Zweck, welchen der Stifter festlegt. Üblicherweise dienen Stiftungen einem gemeinnützigen Zweck, allerdings ist die Gemeinnützigkeit keine zwingende Voraussetzung für das Vorliegen einer Stiftung. Das für eine Stiftung eingesetzte Vermögen bleibt zumeist erhalten, da die Zinsen oder andere aus dem Stiftungsvermögen resultierende Einnahmen für den in der Satzung festgelegten Stiftungszweck verwendet werden. Eine Abweichung gilt bei Verbrauchsstiftungen, deren Existenz mit dem Aufbrauchen des Stiftungsvermögens oder zu einem bei der Gründung festgelegten Zeitpunkt endet. In weiteren Begriffsbedeutungen wird der vorgeschriebene juristische Akt zur Stiftungsgründung ebenso wie die Übergabe größerer Vermögenswerte an religiöse und gemeinnützige Einrichtungen als Stiftung bezeichnet.

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