Die Studentenversicherung meint im engeren Sinn die Sozialversicherung. Studierende zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung einen niedrigen Festbetrag, sofern sie weder die dafür bestehende Altersgrenze noch die festgesetzte Semesterzahl überschritten haben. Falls sie durch eine Nebentätigkeit Arbeitsentgelt erzielen, unterliegt dieses ausschließlich der Beitragspflicht für die Rentenversicherung. Die meisten Gesellschaften der privaten Krankenversicherung bieten ebenfalls Sondertarife für die Studentenversicherung an. Als weiteren Schutz umfasst die Studentenversicherung die studentische Unfallversicherung, deren Leistungskatalog mit dem Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen vergleichbar ist. Zudem kann jede einem Studenten angebotene Sachversicherung als Baustein der privaten Studentenversicherung bewertet werden. Studierende erhalten bei vielen Gesellschaften auch in der Haftpflicht- und Hausratversicherung Vergünstigungen.