Studiengebühr

Studiengebühren dienen der teilweisen Finanzierung des Studiums. Sie werden an privaten Hochschulen grundsätzlich erhoben, allerdings bestehen je nach Hochschule unterschiedliche Stipendienprogramme, welche mit einer Befreiung von Studiengebühren verbunden sein können. An Universitäten der meisten westdeutschen Bundesländer wurden Studiengebühren zeitweise erhoben, allerdings vornehmlich mit anderen Bezeichnungen wie Studienbeiträge bezeichnet. Inzwischen haben die meisten Länder die Studiengebühren wieder abgeschafft. Im Wintersemester 2012/2013 erheben nur noch Bayern und Niedersachsen allgemeine Studiengebühren, in Baden-Württemberg ist ein nicht auf den ersten Studiengang aufbauendes Zweitstudium gebührenpflichtig. Nicht zu den Studiengebühren zählen die an das Studentenwerk der Hochschule sowie die gegebenenfalls für das Semesterticket zu zahlenden Pflichtbeiträge.

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