Stufenzins

Der Stufenzins ist ein Zins, dessen Satz sich in festgelegten Stufen verändert. Die Stufen können zeitlich oder nach Betrag festgelegt werden. Ein Stufenzins ist sowohl bei Sparguthaben als auch bei Wertpapieren vereinbar; einige Banken wenden bei Dispositionskrediten abhängig von der Höhe seiner Inanspruchnahme zwei oder drei Zinsstufen an. Bei Sparguthaben kann sich die höhere Zinsstufe je nach Vereinbarung auf das gesamte Guthaben oder auf die Einzahlungen des betrachteten Jahres beziehen. Anhand des Anlagebetrages berechnete Zinsstufen können mit zunehmendem Anlagebetrag abnehmen oder steigen; möglich ist auch ein Ansteigen bis zu einer vorgegebenen Anlagesumme und eine Verringerung der Zinsen bei deren Überschreiten. Eine weitere Bedeutung für den Stufenzins lautet Staffelzins.

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