Täuschung

Grundsätzlich ist jede nicht zutreffende Auffassung über einen Sachverhalt eine Täuschung, rechtlich relevant ist jedoch mit wenigen Ausnahmen nur die Fremdtäuschung. Zu den Ausnahmen gehört, dass ein mit der Materie Vertrauter erkennt, dass sich sein Vertragspartner in wesentlichen Vertragsbestandteilen täuscht und diesen Sachverhalt nicht aufklärt. Strafrechtlich relevant ist eine Täuschung nur, wenn es sich bei ihr um einen Betrug oder um eine Fälschung handelt. In der Werbung ist die Grenze zwischen einer beschönigenden Darstellung von Produkteigenschaften und einer Täuschung fließend. Während eine Täuschung im Wirtschaftsleben immer zu beanstanden ist, gilt sie im Privatleben sowie im Sport in Teilbereichen als legitim.

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