Ein Tafelgeschäft ist ein Wertpapiergeschäft, bei welchem der Anleger die Wertpapiere tatsächlich als Urkunde ausgehändigt bekommt. Tafelgeschäfte dienten früher häufig der Steuerverkürzung, seit der Einführung der Abgeltungssteuer werden sie jedoch von dieser erfasst. Da der Besitzer bei Tafelgeschäften das Risiko des Diebstahls trägt und aktiv die Einforderung von Zinsen und Dividenden betreiben muss, werden Tafelgeschäfte im Wertpapierhandel eher selten durchgeführt. Hinsichtlich der Insolvenzsicherheit von Geldinstituten bieten Tafelgeschäfte keinen zusätzlichen Schutz, da auch das Wertpapierkonto des Kunden nicht der Insolvenzmasse anheimfällt. In einem weiteren Sinn gilt der Kauf von Reiseschecks oder ausländischen Zahlungsmitteln ebenfalls als Tafelgeschäft, wenn die Bezahlung nicht über ein Bankkonto erfolgt.