Die tagesgültige Order meint im Börsenhandel den Auftrag zum Kauf beziehungsweise zum Verkauf von Wertpapieren, welche automatisch storniert wird, wenn sie während des gewählten Tages nicht ausgeführt werden kann. In der Praxis wirkt sich eine tagesgültige Order so gut wie ausschließlich bei limitierten Aufträgen aus, da ohne limit (zum bestmöglichen Kurs) erteilte Aufträge mit wenigen Ausnahmen durchgeführt werden können. Die mit dem Brokerage beauftragte Bank kann in ihren Geschäftsbedingungen festlegen, dass limitierte Aufträge immer al tagesgültige Order durchgeführt werden; des Weiteren kann die entsprechende Beschränkung des Ausführungszeitraums seines Auftrags vom Anleger vorgenommen werden.