Tagespreisklausel

Die Tagespreisklausel bildet den Bestandteil eines Vertrages. Besonders beim Verkauf von neuen Kraftfahrzeugen wird diese Klausel sehr häufig eingesetzt. Danach gewährt der Verkäufer dem Kaufinteressenten im Vertrag eine in der Regel drei- bis viermonatige Frist, in der der Angebotspreis seine Gültigkeit behält. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der Verkäufer bei einem Vertragsabschluss das Recht vor, den Angebotspreis ändern zu können zum am Tage der Lieferung gültigen Preis. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, dem obersten deutschen Gericht im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ist diese Tagespreisklausel jedoch ungültig. Das Recht des Verkäufers sei einseitig und der Käufer nicht dazu verpflichtet, einen anderen als den vereinbarten Preis zu bezahlen.

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