Taschengeld

Das Taschengeld wird einer Person ohne eigenes verfügbares Einkommen zur freien Verwendung zugeteilt. Klassischerweise bezieht sich das Taschengeld auf die Zahlungen der Eltern an minderjährige Kinder, womit diese sich kleine Wünsche erfüllen. Das Taschengeld für Kinder wird bei wöchentlicher Auszahlung auch als Sonntagsgeld bezeichnet und oftmals bei besonderen Anlässen erhöht. Eine der bekanntesten Erhöhungen ist das Kirmesgeld während eines örtlichen Volksfestes. Des Weiteren besteht die Konstruktion des Taschengeldes bei Ehepaaren, wenn nur ein Partner Arbeitseinkommen erzielt. Die dritte Bedeutung nimmt das Taschengeld bei Heimbewohnern an, welchen neben der Versorgung mit allen lebensnotwendigen Dingen auch Geld zur freien Verfügung zusteht.

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