Teilbürgschaft

Eine Teilbürgschaft unterscheidet sich von der Vollbürgschaft dadurch, dass mehrere Bürgen jeweils für einen Teil der verbürgten Schuld haften, sofern der eigentliche Schuldner die fälligen Zahlungen nicht ordnungsgemäß leistet. Die Beträge der einzelnen Teilbürgschaften decken zusammen die gesamten Schulden ab, wobei einzelne Bürgen Bürgschaften in unterschiedlicher Höhe übernehmen können. Der Vertrag über eine Teilbürgschaft muss zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Jeder Teilbürge haftet mit dem Betrag, für welchen er sich haftbar erklärt hat, die Weitergabe einer Forderung bei Ausfall eines Vertragspartners an die anderen Bürgen widerspricht dem Grundsatz der Teilbürgschaft, nur bis zu einem festgelegten Betrag zu haften und ist deshalb nicht möglich.

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