Thesaurierung

Die Thesaurierung meint die Nichtausschüttung eines erzielten Gewinnes, wenn dieser dem Vermögen der Gesellschaft zugeführt wird. Ein thesaurierter Gewinn wird durch das Einkommenssteuergesetz sowie das Körperschaftssteuergesetz steuerlich begünstigt. Bei einem Fonds bewirkt die Thesaurierung des Ertrages anstelle der Ausschüttung an die Anleger, dass sich der Wert der Fondsanteile erhöht. Sie erzielen ihren persönlichen Gewinn somit nicht in dem Jahr, in welchem die Fondsgesellschaft einen Ertrag erwirtschaftete, sondern erst bei einem späteren Verkauf ihrer Anteile. Der Begriff Thesaurierung stammt aus dem Altgriechischen und meint wörtlich, dass der erzielte Gewinn in einem Schatzhaus verwahrt wird.

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