Die Tierversicherung umfasst den Versicherungsschutz für ein Haustier oder ein Nutztier. Sie ist in unterschiedliche Zweige wie die Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Krankenversicherung für Tiere aufgeteilt. Eine spezielle Tierversicherung im Haftpflichtbereich ist für Kleintiere wie Katzen bei privater Haltung nicht erforderlich, für Hunde wird sie in einem Teil der Bundesländer generell oder für als gefährlich eingestufte Rassen vorgeschrieben. Eine Krankenversicherung für Tiere übernimmt die Tierarztkosten und je nach Vertragsgestaltung die Kosten der von diesem verordneten Medikamente, eine Selbstbeteiligung ist in dieser Versicherungssparte üblich. Bei landwirtschaftlichen Nutztieren ist die Bezeichnung Viehversicherung gebräuchlich.