Tilgungsvertrag

Mit dem Begriff Tilgungsvertrag werden unterschiedliche Sachverhalte bezeichnet. Er kann als Synonym für eine Tilgungsvereinbarung dienen. Hierbei handelt es sich um eine nachträgliche Ratenzahlungsvereinbarung, deren Abschluss dem Gläubiger die Bezahlung einer eigentlich sofort fälligen Schuld über einen längeren Zeitraum ermöglicht. In ähnlicher Weise ist eine nachträglich vereinbarte Tilgungsaussetzung zu bewerten, bei welcher der Kreditnehmer für einen ursprünglich als Annuitätendarlehen abgeschlossenen Kreditvertrag während der Vertragslaufzeit zunächst nur die anfallenden Zinsen bezahlt. Die dritte Bedeutung des Begriffes Tilgungsvertrag bezieht sich auf den zusätzlich zu einem endfälligen Darlehen abgeschlossenen Sparvertrag oder Versicherungsvertrag. Dieser dient dazu, dass der Kreditnehmer am Ende der Vertragslaufzeit über das für die Kredittilgung erforderliche Guthaben verfügt.

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