Die Todesfallsumme bezeichnet den Betrag, den eine Versicherungsgesellschaft im Todesfall auszahlt. Neben ausschließlich den Tod der bezogenen Person abdeckenden Versicherungsformen, zu denen vor allem die Sterbegeldversicherung und die reine Risiko-Lebensversicherung gehören, enthalten auch so gut wie alle Verträge über die Unfallversicherung einen Passus bezüglich der zu zahlenden Todesfallsumme. Der vereinbarte Betrag erhöht sich in der Regel um die angefallene Überschussbeteiligung. Die Todesfallsumme wird an die gegenüber dem Versicherer benannte Person ausgezahlt. Sollte dem Versicherer keine entsprechende Anweisung vorliegen, zahlt er an die Erben aus. In der privaten Rentenzusatzversicherung ist anstelle der Auszahlung einer einmaligen Todesfallsumme die Vereinbarung einer Mindestrentenzeit möglich. In diesem Fall erhält der Begünstigte die eigentlich dem Verstorbenen zugesagte Rente bis zum Ablauf der Mindestbezugszeit.