Als Transparenzrichtlinie werden unterschiedliche Richtlinien der EU bezeichnet, welche vorschreiben, welche Informationspflichten bestehen. Neben wirtschaftlichen Transparenzrichtlinien besteht eine entsprechende Richtlinie hinsichtlich der Angaben von Inhaltsstoffen bei Arzneimitteln, welche den europaweiten Verkauf der Mittel ermöglicht. Als Transparenzrichtlinie ohne Zusatz wird zumeist eine Richtline der EU bezeichnet, welche vorschreibt, welche Informationen bei der Emission von Wertpapieren in welcher Form gegeben werden müssen. Des Weiteren definiert die Transparenzrichtline, welche Firmen als öffentliche Unternehmen gelten und entsprechend erhöhten Publikationspflichten unterliegen. Die Transparenzrichtlinie bezüglich der Wertpapierunternehmen wird ergänzt durch die Transparenzrichtlinien-Durchführungsverordnung.