Treuhandanstalt

Die Treuhandanstalt bestand von 1990 bis 1994 und hatte die Aufgaben, die Betriebe der DDR aus der Sonderform des VEB (Volkseigener Betrieb) in eine Gesellschaftsform nach bundesdeutschem Recht zu überführen oder nicht erfolgreich privatisierbare Unternehmen abzuwickeln. Die Treuhandanstalt war eine Behörde und wurde umgangssprachlich als Treuhand bezeichnet, die offizielle Abkürzung lautete THA. Der Erfolg der Treuhandanstalt war unterschiedlich; während einige Unternehmen oder auch Immobilien schnell und erfolgreich privatisiert wurden, kam es in vielen Fällen zu einer missbräuchlichen Verwendung von Fördergeldern. Problematisch war auch, dass die Bundesregierung von der Treuhandanstalt zugleich den schnellen und den ertragreichen Verkauf der Unternehmen sowie den Erhalt der meisten Arbeitsplätze forderte und diese Erwartungen einander in der Praxis oft ausschlossen.

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