U18-Konto

Ein U-18-Konto ist ein Girokonto für Personen, welche jünger als achtzehn Jahre und damit noch nicht geschäftsfähig sind. Die Einrichtung eines U18-Kontos bedarf grundsätzlich der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten, zudem ist die Führung nur als Guthabenkonto möglich, da Minderjährigen kein Kredit eingeräumt werden darf. Die meisten Banken führen ein U18-Konto kostenlos, einige richten es bereits ab einem Alter von sieben Jahren ein. Mit dem U18-Konto können Kinder und Jugendliche den Umgang mit Geld einüben. Eine andere Bezeichnung für das U18-Konto lautet Taschengeldkonto, diese ist allerdings unpassend, wenn der Jugendliche als Lehrling ein eigenes Einkommen bezieht.

^