Überweisungseingang

Als Überweisungseingang wird sowohl der Zugang eines Überweisungsauftrages bei einem Geldinstitut als auch der Eingang eines überwiesenen Geldbetrages auf dem Bankkonto des Empfängers bezeichnet. Der Überweisungseingang im Sinne eines Geldeinganges muss bei beleglosen Überweisungen innerhalb eines Bankarbeitstages erfolgen, bei beleghaften Überweisungsaufträgen sind drei Tage zulässig. Innerhalb einer Bank erfolgt der Überweisungseingang teilweise zeitgleich zur Belastung des Überweisungskontos. Als pünktlich bezahlt gilt eine Rechnung, wenn der Überweisungseingang auf dem Empfängerkonto spätestens am letzten Zahlungstermin erfolgt. Als Zeitpunkt des Überweisungseinganges beim Geldinstitut des Auftraggebers gilt im Online-Banking grundsätzlich die Uhrzeit beim Absenden des Auftrages, die Geschäftsbedingungen der Girobank können jedoch vorsehen, dass außerhalb der Geschäftszeiten eingereichte Aufträge erst am nächsten Bankarbeitstag zugehen.

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