Überziehungsentgelt

Umgangssprachlich bezeichnet das Überziehungsentgelt den Zinssatz für den Dispositionskredit. Tatsächlich unterscheidet sich jedoch die nur geduldete Überziehung vom eingeräumten Dispositionskredit, so dass nur für die nicht erlaubte Kontoüberziehung das gegenüber den Dispo-Zinsen nochmals erhöhte Überziehungsentgelt anfällt. Einige wenige Banken bezeichnen nicht die höheren Zinsen, sondern ein pauschales Entgelt für die nicht genehmigte Kontoüberziehung als Überziehungsentgelt. Überziehungsentgelte werden ebenso wie Dispo-Zinsen dem Negativsaldo des Kontos zugeschrieben und künftig ebenfalls belastet. Damit führt das Überziehungsentgelt zum Zinseszinseffekt. Die Berechnung der Überziehungszinsen erfolgt jeweils mit dem Quartalsabschluss, eine häufigere Zinsbelastung für die Kontoüberziehung ist nicht zulässig.

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