Umsatzbeteiligung

Im Arbeitsvertrag kann eine Umsatzbeteiligung als Teil des Einkommens festgelegt sein. Das ist bei Außendienstmitarbeitern üblich, lässt sich aber auch auf Innendienstmitarbeiter übertragen. In diesem Fall gehört die Umsatzbeteiligung zum steuerpflichtigen Arbeitsentgelt. Die Umsatzbeteiligung stellt einen Anreiz für den Einsatz der Mitarbeiter dar. Eine weitere häufige Form der Umsatzbeteiligung findet sich in Mietverträgen beziehungsweise Pachtverträgen für Gewerbeimmobilien in guten Lagen und in Bahnhöfen. In diesem Fall zahlt der Pächter oder Mieter neben der Grundpacht beziehungsweise Grundmiete einen vom erzielten Umsatz abhängigen Aufschlag. In einer dritten Variante kommt die Umsatzbeteiligung zwischen Unternehmen vor, unter anderem zahlen Mobilfunkbetreiber ihren Vertriebspartnern eine solche für die Aufladungen von Prepaid-Karten.

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