Umsatzgrenze

Eine wesentliche Umsatzgrenze bezieht sich auf die Einstufung als Kleingewerbe, welche die Befreiung von der Umsatzsteuer bedeutet. Diese beläuft sich auf 17500 Euro, wobei jedoch nicht der tatsächliche Umsatz, sondern dieser einschließlich der ohne Befreiung anfallenden Steuern gilt. Wenn die Umsatzgrenze überschritten wurde, wird der bisherige Kleinunternehmer künftig umsatzsteuerpflichtig. Eine zusätzliche Umsatzgrenze für die Eigenschaft als Kleinunternehmer beläuft sich auf den zu erwartenden Umsatz im folgenden Jahr, der 50 000 Euro nicht überschreiten darf. Eine weniger bekannte Umsatzgrenze bezieht sich auf den Antrag auf die Ist-Besteuerung, bei der Einnahmen erst nach ihrem tatsächlichen Zugang umsatzsteuerpflichtig werden. Diese beläuft sich auf 500 000 Euro. Außerhalb der rechtlichen Regelung wird der Begriff Umsatzgrenze auch für bestimmte Schwellenwerte verwendet, deren Erreichen Unternehmen anstreben.

^