Umsatzsteuergesetz

Das Umsatzsteuergesetz ist für die Besteuerung des Umsatzes zuständig. Es richtet sich an die Besteuerung von Lieferanten und Leistungen, die ein Unternehmer im Inland kostenpflichtig ausübt. Auch die Einfuhr von Waren im Inland wird so geregelt sowie der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland. Dies alles gegen Entgelt. Nicht unter das Umsatzsteuergesetz fallen Verkäufe von Privatpersonen, Verkäufe an Abteilungen innerhalb des Unternehmens oder eine Eigenleistung. Darunter sind die von einem Unternehmen erbrachten Leistungen zu verstehen, die im eigenen Unternehmen genutzt werden und die nicht an Dritte weitergegeben werden. Jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt um Einnahmen zu erzielen, gilt als Unternehmer.

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