Umsatzsteuerpflicht

Die Umsatzsteuerpflicht entsteht dem Grunde nach für nicht ausdrücklich von der Mehrwertsteuer ausgenommene Umsätze und Honorare. Die Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer unterliegt dem Unternehmen, durch die Berücksichtigung der Vorsteuer tragen jedoch die Endverbraucher die tatsächliche Steuerlast. Von der Umsatzsteuer befreit sind Kleinunternehmer. Für diese entsteht jedoch die Umsatzsteuerpflicht, wenn sie widerrechtlich Umsatzsteuer ausgewiesen haben - für das aktuelle Jahr auf die ausgewiesene Mehrwertsteuer und ab dem Folgejahr auf alle Umsätze. Des Weiteren können Kleinunternehmer für die Umsatzsteuerpflicht optieren, wodurch sie die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug erhalten. Bei von der Umsatzsteuerpflicht der Sache nach befreiten Umsätzen kann teilweise ebenfalls für die Mehrwertsteuer optiert werden, was vor allem bei gewerblichen Vermietungen zur Anwendung kommt.

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