Zur Veröffentlichung von Umsatzzahlen sind nicht alle Unternehmen verpflichtet. Zu den Unternehmen, die Geschäftsberichte öffentlich machen müssen, zählen lediglich Kapitalgesellschaften. Jedes Jahr sind hier entsprechende Informationen wie beispielsweise zum Umsatz oder dem Gewinn herauszugeben. Dabei richtet sich das, was von Kapitalgesellschaften veröffentlicht werden muss, nach der Unternehmensgröße. Grundsätzlich zählen zu den Kapitalgesellschaften AGs, GmbHs, Kommanditgesellschaften auf Aktien und GmbHs & Co. KGs. Sie sind Körperschaften des privaten Rechts, beruhen auf einem Gesellschaftervertrag und verfolgen gemeinsame, zumeist wirtschaftliche Ziele. Der Zweck einer Kapitalgesellschaft ist frei wählbar, solange dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ebenso beliebig frei ist die Zahl der Gründer, hierzu können einer oder mehrere gehören.