Umzugsbeihilfe

Die Umzugsbeihilfe oder Umzugskostenbeihilfe war bis Ende 2008 eine vom Arbeitsamt bei der Annahme einer Arbeitsstelle an einem anderen Ort gewährte Leistung. Heute ist die frühere Umzugsbeihilfe Bestandteil des Vermittlungsbudgets, für einen Umzug teilweise finanzierende Leistungen aus diesem Budget wird umgangssprachlich die alte Bezeichnung weiterhin verwendet. Einige Städte zahlen eine Umzugsbeihilfe, wenn Studierende bei Aufnahme ihres Studiums den Erstwohnsitz an den Studienort verlegen, faktisch handelt es sich hierbei um eine Prämie für die gewünschte Wahl der Universitätsstadt als Hauptwohnsitz. Des Weiteren bieten Wohnungsbaugenossenschaften und große Vermietungsgesellschaften für die Wahl einer schwer vermietbaren Wohnung eine Umzugsbeihilfe an. In manchen Fällen sichern sich Arbeitgeber durch eine freiwillige Umzugsbeihilfe die Zusage von Bewerbern für freie Arbeitsplätze.

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