Umzugsgeld

Umzugsgeld wird von Behörden oder dem Arbeitgeber gezahlt wenn wegen der Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit der Wohnsitz gewechselt werden muss. Das Umzugsgeld wird in Unternehmen eher seltener ausgezahlt. Stattdessen werden teilweise Firmenwohnungen angeboten bis ein Arbeitnehmer eine passende Wohnung gefunden hat. Einige Berufsgruppen haben einen Anspruch auf die Bezahlung eines Umzugsgelds. Genaueres dazu ist im Bundesumzugskostengesetz (BUKG) aufgeführt und geregelt. Für die Bewilligung des Geldes muss zunächst vorab ein Antrag gestellt werden. Dieser ist beim Arbeitgeber einzureichen. Das Bundesumzugskostengesetz berücksichtigt nicht nur Kosten wie für ein Umzugsunternehmen, eine Spedition oder für eine Renovierung. Auch Beförderungsauslagen oder Mietentschädigungen werden im Gesetz erwähnt.

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