Unisex-Tarif

Unisex-Tarife werden unabhängig vom Geschlecht des Kunden berechnet. Bei Versicherungen sind Unisex-Tarife seit Dezember 2012 vorgeschrieben; vorher berechneten viele Versicherer für Frauen und Männer unterschiedliche Tarife. Diese waren in vielen Fällen durch vom Geschlecht des Versicherten abhängige Schadensverläufe durchaus gerechtfertigt, wurden jedoch von der EU moniert. Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Auffassung wurden die Entbindungskosten jedoch bereits vor der verbindlichen Einführung der Unisex-Tarife durch die privaten Krankenversicherungsunternehmen auf die Beiträge männlicher und weiblicher Mitglieder aufgeteilt. Bei Riester-Verträgen wurde die Verpflichtung zu Unisex-Tarifen bereits Anfang 2006 eingeführt. Bei Sachversicherungen hatten die Gesellschaften üblicherweise ohnehin Unisex-Tarife verwendet, eine Ausnahme bildeten einige Tarife der Kraftfahrzeug-Versicherung, welche mit Ermäßigungen für ausschließlich weibliche Fahrer verbunden waren.

^