Um unlauteren Wettbewerb zu verhindern trat im Juli 2004 das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Damit sollen Verbraucher und Marktteilnehmer geschützt werden. Beispiele für einen unlauteren Wettbewerb sind eine irreführende oder vergleichende Werbung sowie eine unzumutbare Belästigung. Bis zum Ende des Jahres 2008 bezog sich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb lediglich auf Wettbewerbshandlungen. Es wurde anschließend erweitert und bezieht sich nun auf sämtliche geschäftlichen Aktivitäten. Ebenfalls erweitert wurde der Bereich des Vertragsabschlusses. Vor der Änderung im Gesetz wurde hier nur die Zeit vor dem Vertragsabschluss berücksichtigt. Inzwischen wird im Gesetz die Zeit vor dem Vertragsabschluss, währenddessen und danach erwähnt.