Der Begriff Unterkapitalisierung wird im Kapitalgesellschaftsrecht verwendet. Gesellschaften mit zu wenig Eigenkapital sind hiervon betroffen. Differenziert wird zwischen der materiellen und der formellen Unterkapitalisierung. Bei der materiellen Unterkapitalisierung hat eine Gesellschaft zwar etwas Eigenkapital, im Verhältnis zu den Risiken und dem geschäftlichen Umfang reicht das von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellte Kapital jedoch nicht aus. Bei einer formellen Unterkapitalisierung kann eine Gesellschaft etwas Eigenkapital vorweisen und unter Berücksichtigung der geschäftlichen Risiken und des Umfangs ist dieser Betrag auch ausreichend. Hier wird das Kapital jedoch in Form von Darlehen gewährt. Gesellschafter bevorzugen diese Form aus verschiedenen Gründen. So ist bei einem veränderten Bedarf mit keinen komplizierten Formalitäten zu rechnen. Zusätzlich winkt den Gesellschaftern eine höhere Eigenkapitalrendite.