Unternehmensvertrag

Mit einem Unternehmensvertrag hat eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien die Verpflichtung, sämtlichen Gewinn, der erwirtschaftet wird, einem anderen Unternehmen zu übertragen. Dieses Unternehmen wiederum ist nach dem Aktiengesetz dazu verpflichtet, den hierdurch anfallenden Fehlbetrag zu entschädigen. Einem solchen Vertrag muss die Hauptversammlung zustimmen. Bei einer Hauptversammlung kommen die Aktionäre zusammen. Zu den wichtigsten Aufgaben bei einer Hauptversammlung zählen unter anderem die Wahl des Aufsichtsrats und die Nennung eines Abschlussprüfers. Auch wird der Jahresabschluss festgelegt. Hierbei verfügen die Aktionäre über ein Stimmrecht. Der Einfluss des Stimmrechts hängt davon ab, über wie viele Aktien man verfügt. Ein Aktionär kann sich mit einer Vollmacht vertreten lassen.

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