Vadium

Ein Vadium stellt eine Sicherheitsleistung im Zusammenhang mit einer Auktion dar. Diese Sicherheit ist im Vorfeld einer Auktion zu hinterlegen und soll verhindern, dass ein Bieter bei der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt. In den meisten Fällen ist das Vadium statt in bar in Form eines Sparbuchs nachzuweisen, wie etwa bei Zwangsversteigerungen. Hier ist das Sparbuch beim Gericht zu hinterlegen. Die Höhe des Vadiums muss 10% des geschätzten Wertes betragen. Die hinterlegte Summe wird nach der Versteigerung mit der noch zu zahlenden Restsumme des Meistbietenden verrechnet. Die Bieter, die keinen Erfolg hatten, erhalten ihre vorher erbrachte Sicherheitsleistung nach der Versteigerung wieder zurückerstattet.

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