Valuta-Klausel

Die Valutaklausel, auch die Schreibweise Valuta-Klausel kommt vor, besagt, dass eine Geldschuld in einer anderen als der Landeswährung bezahlt werden muss. Sie kommt häufig zur Anwendung, wenn sich der Verkäufer vor einem Wertverlust der einheimischen Währung schützen möchte, zudem werden einige Waren weltweit in einer einzigen Währung abgerechnet. Zu unterscheiden sind die unechte Valutaklausel, bei welcher die tatsächliche Zahlung in der einheimischen Währung erfolgt, und die echte Valutaklausel, welche die gewählte Fremdwährung als reales Zahlungsmittel vorsieht. Ein alternativer Begriff für die Valuta-Klausel lautet Währungsklausel, im Ergebnis kann bei ihrer Anwendung der Verkäufer je nach der Entwicklung des Wechselkurses einen höheren oder geringeren Gewinn als bei der Abrechnung in einheimischer Währung erzielen.

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