Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne sind grundsätzlich die Gewinne aus einem Veräußerungsgeschäft. Im deutschen Steuerrecht besteht jedoch eine Ausnahme, da die positiven Ergebnisse aus dem Verkauf von Wertpapieren den Kapitaleinkünften zugerechnet werden. Private Veräußerungsgewinne sind steuerfrei, wenn das verkaufte Gut die vorgesehene Mindestzeit gehalten wurde. Der Verkauf physisch erworbener Wertmetalle gilt in steuerlicher Hinsicht ebenfalls als Veräußerungsgeschäft, wodurch sich eine grundsätzliche Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltezeit ergibt. Bei Fremdwährungskonten gelten die Zinsen als Kapitaleinkünfte, während die positiven Einkünfte durch die Währungskursschwankungen den Veräußerungsgewinnen zuzurechnen sind. Allerdings verlängert sich die Spekulationsfrist bei verzinsten Währungskonten auf zehn Jahre. Bei einer Betriebsveräußerung schreibt der Paragraph 16 EStG die Methode zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns vor.

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