Verdingungsordnung

Eine Verdingungsordnung gibt es in unterschiedlichen Branchen und Bereichen. So werden das Ausschreiben und Vergeben von Aufträgen der öffentlichen Hand in Deutschland durch die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) geregelt. Diese besteht aus zwei Teilen und es gibt einige Ausnahmen zu beachten. Ausschreibungen müssen erst ab einer bestimmten Grenze durchgeführt werden, ansonsten muss die Ausschreibung nicht oder nur bedingt öffentlich erfolgen. Gänzlich ausgenommen bei diesem Verfahren sind Bauleistungen. Die Bedingungen hier sind in der Vergabeordnung und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) festgelegt. Ebenfalls nicht relevant für die Verdingungsordnung für Leistungen sind Aufträge für Freiberufler. Diese werden durch die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) geregelt.

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