Vergütungsanträge sind in einigen Fällen einzureichen, in welchen die Höhe der Vergütung sowie (generell oder bei Bedürftigkeit des Begünstigten) ihre Zahlung durch die öffentliche Hand per Gesetz geregelt ist. Vergütungsanträge sind unter anderem von Berufsbetreuern, aber auch von Insolvenzverwaltern vorzulegen. Des Weiteren ist der Vergütungsantrag für die Geltendmachung von Vorsteuern bei einem Warenbezug über einen Drittstaat erforderlich. Auch bei Kostenerstattungen wie beim Zeugengeld beziehungsweise der Auslagenerstattung und dem Ausgleich des Verdienstausfalls wird das benötigte Formular in der Umgangssprache häufig als Vergütungsantrag bezeichnet, auch wenn es sich bei der zu beantragenden Zahlung um eine Ersatzleistung und nicht um eine Vergütung im eigentlichen Sinn handelt.