Vergütungsordnung

Als Vergütungsordnung im engeren Sinn gelten vom Gesetzgeber oder von Berufsverbänden erlassene beziehungsweise mit den Aufgabenträgern ausgehandelte Honorarordnungen. Diese können feste Beträge, mit variablen Punktwerten zu multiplizierende Festbeträge oder Vergütungsrahmen vorsehen. Vom Gesetzgeber erlassene Vergütungsordnungen werden auch als Vergütungsverordnungen bezeichnet. Des Weiteren werden die zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge als Vergütungsordnungen bezeichnet. Tatsächlich stellt die Vergütungsordnung einen Teilbereich eines Tarifvertrages dar. Fachsprachlich wird der Begriff der Vergütungsordnung vorwiegend für Tarifverträge im öffentlichen Dienst verwendet, während die Umgangssprache ihn auch für die Privatwirtschaft nutzt. Eine weitere wesentliche Vergütungsordnung befasst sich mit dem Entgelt für die Einspeisung aus erneuerbaren Energieträgern gewonnener Energie in das öffentliche Stromnetz.

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