Vergütungstarifvertrag

Als Vergütungstarifvertrag wird der Lohn- und Gehaltstarifvertrag bezeichnet. Dieser befasst sich mit der Einstufung der Arbeitnehmer in die einzelnen Vergütungsklassen und mit der Höhe der zu zahlenden Arbeitsentgelte. Der Vergütungstarifvertrag wird durch den Manteltarifvertrag ergänzt, welcher allgemeine Arbeitsbedingungen einschließlich des Urlaubsanspruchs regelt. Viele Vergütungstarifverträge sehen Zuschläge für ältere beziehungsweise langjährig in einem Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer vor. Viele Vergütungstarifverträge werden jährlich verhandelt, während die Manteltarifverträge über eine längere Laufzeit verfügen. Vergütungstarifverträge gelten zunächst nur, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Mitglied im Arbeitgeberverband beziehungsweise der Gewerkschaft ist, eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist jedoch möglich.

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