Verkaufsprospekt

Ein Verkaufsprospekt dient generell der Präsentation von Angeboten und Produkten, die zum Verkauf angeboten werden. Besonders häufig wird dieser Begriff in Verbindung mit Wertpapieren verwendet. Verkaufsprospekte mit in Deutschland angebotenen Wertpapieren müssen zunächst von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden. Zu den allgemeinen Aufgaben der BaFin zählen die Aufsicht im Banken-, Versicherungs- und Wertpapierbereich. Dies soll Marktmissbrauch verhindern. Zusätzlich gibt es auch eine Abteilung speziell für Internationales. Diese soll deutsche Interessen in der EU und darüber hinaus vertreten. Der Sitz der BaFin ist in Bonn und Frankfurt am Main. So soll insbesondere dafür gesorgt werden, dass das Finanzsystem in Deutschland stabil ist.

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