Verkaufswert

Der Verkaufswert ist vom Verkehrswert zu unterscheiden. Ein Gutachter legt den Verkaufswert fest anhand der langfristig sicheren Einnahmen durch ein Objekt. Ein Verkehrswert wiederum stellt einen aktuellen Marktwert dar. Hier wird der Wert anhand der Lage einer Immobilie beispielsweise oder sonstigen Aspekten, die der Ermittlung des Werts dienen, bestimmt. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Vorschriften hierzu sind im Baugesetzbuch (BauGB) zu finden. Ausgefertigt wurde das Gesetzbuch im Jahr 1960. Es besteht aus 4 Teilen, dem allgemeinen Städtebaurecht, dem besonderen Städtebaurecht, sonstigen Vorschriften und schließlich den Überleitungsvorschriften und Schlussvorschriften. Generell dient das Baugesetzbuch dazu, das Bauplanungsrecht in Deutschland zu regeln.

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