Verpfändung

Verpfändung bedeutet, dass dem Gläubiger ein Pfandrecht eingeräumt wird, dessen Ausnutzung nur erfolgt, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Als Pfand kommen bewegliche Sachen ebenso infrage wie Forderungen und Rechtsansprüche. Die Übergabe des Pfandgegenstandes ist bei der Verpfändung oder auch Abtretung nicht zwingend erforderlich. Ebenso schreibt der Gesetzgeber im Rahmen einer Verpfändung die Schriftform nicht vor; aus Beweisgründen ist der schriftliche Abschluss der Vereinbarung über die Verpfändung aber zu empfehlen. Bei Sparguthaben oder Lebensversicherungen ist für die Wirksamkeit der Verpfändung neben der Vereinbarung zwischen dem Schuldner und seinem Gläubiger eine Verpfändungsanzeige an die Bank oder Versicherungsgesellschaft erforderlich. Die Verpfändung von Geschäftsanteilen an einer GmbH muss zwingend beurkundet werden.

^