Das Verwarnungsverfahren kommt bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, welche mit einem Bußgeld zwischen fünf und fünfunddreißig Euro belegt sind, zur Anwendung. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren mit verringerten Ansprüchen an die Beweisführung. Die Bußgelderhebung im Verwarnungsverfahren setzt das Einverständnis des Betroffenen mit dieser Vorgehensweise voraus, diese erteilt er üblicherweise durch die Bezahlung des Verwarnungsgeldes innerhalb von sieben Tagen. Andernfalls leitet die Behörde ein Bußgeldverfahren ein, welches zumeist mit einem höheren Bußgeld verbunden ist, aber auch deutlich höhere Ansprüche an die Beweisführung stellt. Im Gegensatz zum Bußgeldverfahren werden im Verwarnungsverfahren keine Verwaltungskosten berechnet.