Ein Vorfinanzierungsvertrag ist ein Kreditvertrag über die Vorfinanzierung der Kreditsumme. Private Kreditnehmer schließen Vorfinanzierungsverträge überwiegend im Bereich der Immobilienfinanzierung statt. Hierbei dient der Vorfinanzierungsvertrag zumeist der Auszahlung der Bausparsumme vor der Zuteilungsreife des Bausparvertrages. In diesem Fall löst der Kunde das Vorfinanzierungsdarlehen mit der späteren Auszahlung der Bausparkasse ab. Bei einem Umzug kann ein Vorfinanzierungsvertrag über das neue Wohneigentum auch mit der Maßgabe abgeschlossen werden, dass der Erlös aus dem Verkauf der alten Immobilie nach vollendetem Wohnungswechsel für die Kredittilgung verwendet wird. Im gewerblichen Bereich dienen Vorfinanzierungsverträge auch weiteren Zwecken wie der Betriebsübernahme.