Währungsbank

Der Begriff Währungsbank ist veraltet und bezeichnete früher eine Bank, welche das staatliche Recht für die Ausgabe neuer Banknoten erhalten hatte. Der heute gebräuchliche Begriff für eine ehemalige Währungsbank lautet Notenbank. In historischer Sicht waren Währungsbanken zumeist normale Geschäftsbanken, der Übergang des Notenmonopols auf den Staat erfolgte erst während der Entwicklung des Geldwesens. Während der Weltwirtschaftskrise in der Weimarer Republik übten auch Städte die Funktion als Währungsbanken aus und gaben Banknoten in unterschiedlichen Notwährungen aus. Im Euro-Raum fungieren die Europäische Zentralbank (EZB) und die Zentralbanken der an der Währungsunion beteiligten Länder als Notenbanken.

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