Der Begriff Währungsklausel bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung, nach welcher eine geschuldete Geldleistung vom Wechselkurs einer ausländischen Währung abhängt. Bei einer unechten Währungsklausel ist der geschuldete Betrag in der inländischen Währung zu begleichen, lediglich die Höhe der zu leistenden Zahlung orientiert sich am Wechselkurs. Bei einer echten Währungsklausel erfolgt hingegen die Bezahlung tatsächlich in einer ausländischen Währung. Fachbegriffe für die Währungsklausel sind auch Valutaklausel und Valuta-Klausel. Mit wenigen Ausnahmen erfordert die Vereinbarung einer Valutaklausel die Zustimmung seitens der Deutschen Bundesbank. Dieser Genehmigungsvorbehalt gilt nicht bei Geschäften zwischen Deviseninländern und Devisenausländern.