Wärmekostenabrechnung

Die Wärmekostenabrechnung ist ein Bestandteil der Nebenkostenabrechnung für Mietwohnungen und Eigentumswohnungen. Sie wird durch die DIN 4713 geregelt. Die Wärmekostenabrechnung erfolgt dem Gesetz nach zum größten Teil durch die Verbrauchsmessung, teilweise aber auch in Abhängigkeit von der Wohnfläche. Auf diese Weise erfolgt ein Ausgleich für die den Heizungsaufwand verringernde Lage von Wohnungen in der Etagen- oder Hausmitte. Die Wärmekostenabrechnung ist in der Regel anstelle der Vereinbarung einer Warmmiete vorgeschrieben, Ausnahmen gelten unter anderem für Ferienwohnungen und Wohnheime. Anstelle der Wärmekostenabrechnung durch den Eigentümer oder den Verwalter ist die direkte Abrechnung der Heizkosten mit dem Energieversorger möglich. Diese erfolgt in der Regel bei Nachtspeicherheizungen, wird bei Gasbezug aber nur in einigen Regionen angeboten.

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