Wandelgenussscheine sind Genussscheine, welche mit dem Recht der Umwandlung in Aktien ausgestattet sind. Im Gegensatz zu Aktien berechtigen Genussscheine zwar zu einer Beteiligung am Gewinn einer Aktiengesellschaft, nicht aber zur Ausübung von mit Aktien verbundenen Rechten wie dem Besuch der Hauptversammlung. Genussscheine können sowohl mit einer festen als auch mit einer flexiblen und vom Erfolg der Aktiengesellschaft abhängigen Vergütung und somit Rendite ausgestattet werden. Die Möglichkeit zum Umtausch von Wandelgenussscheinen in Aktien wird in der Regel durch den Emittenten zeitlich beschränkt. Aktiengesellschaften dürfen Genussscheine nur ausgeben, wenn fünfundsiebzig Prozent des stimmberechtigten Kapitals in der Hauptversammlung der Ausgabe zustimmt, bei der Ausgabe haben Aktionäre ein bevorzugtes Bezugsrecht.