Bei einem Warentermingeschäft wird ein Vertrag zwischen einem Anbieter und einem Abnehmer geschlossen. Dabei wird im Vorfeld bereits ein fester Preis festgelegt, der jedoch erst in der Zukunft beglichen wird. Der Verkauf findet erst zu einem späteren Zeitpunkt statt. Während der Verkäufer in jedem Fall dazu verpflichtet ist, die Lieferung auch vorzunehmen, verhält sich dies beim Abnehmer anders. Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Bei einer vereinbarten Option ist der Abnehmer dazu berechtigt, die Produkte zum späteren Zeitpunkt abzunehmen. Im Falle eines Futures hingegen ist auch der Käufer dazu verpflichtet, die Ware in der Zukunft abzunehmen. Teilnehmer an Warentermingeschäften möchten sich so gegen Preisschwankungen absichern.