Warmmiete

Die Warmmiete ist eine vereinbarte Monatsmiete einschließlich der anfallenden Heizkosten. Je nach Mietvertrag können weitere Nebenkosten in der Warmmiete eingeschlossen sein. Die Vereinbarung einer Warmmiete ist bei Ferienhäusern sowie in Wohnheimen, aber auch bei der Zimmervermietung in mit diesen vergleichbaren Studentenetagen zulässig. In einigen Urlaubsländern wie Italien erfolgt selbst bei der Ferienhausvermietung überwiegend keine Vereinbarung einer Warmmiete, sondern die exakte Abrechnung der Heizkosten für jeden Aufenthalt. In typischen deutschen Mietwohnungen ist eine Warmmiete nur statthaft, wenn eine exakte Erfassung der Heizkosten technisch nicht durchführbar ist, da die Festlegung des Mietzinses einschließlich der Heizkosten zu Energieverschwendung führt.

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